Kassel ? Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muss den Einsatz aus eigener Tasche bezahlen. Die Gründe spielen keine Rolle, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.