Berlin – Apotheken dürfen Kinderarzneimittel, die auf der sogenannten Dringlichkeitsliste stehen und nicht verfügbar sind, neuerdings auch gegen Rezepturarzneimittel austauschen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Eine Rücksprache mit dem... [weiter lesen]

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