Klappt es nicht mit dem Baby, wird es teuer. Eheleute erhalten von der Krankenkasse wenigstens einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, ledige Paare dagegen müssen sie selbst finanzieren - selbst wenn ihre Krankenkasse sie unterstützen will. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied jetzt: Das ist rechtens.








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