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Thema: Diagnose Depression

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In dieser Diskussion geht es um "Diagnose Depression" im "Psychische Erkrankungen" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    53 Jahre
    Mitglied seit
    04.10.2017
    Beiträge
    1

    Standard Diagnose Depression

    Hallo Zusammen,

    Ich habe heute von meinem Arzt die Diagnose Depression bekommen.

    Da ich im Moment Arbeitslos bin und darunter sehr zu leiden habe, weiß ich nicht ob ich verpflichtet bin dem Arbeitsamt diese Diagnose mitzuteilen.

    Es ist ja auch eine sehr Intime Sache die ich nicht wirklich gerne mit Fremden Menschen teilen möchte.....kann mir vielleicht jemand sagen wie ich mich zu verhalten habe da ich mich im Moment nicht in der Lage fühle ein Gespräch....sei es Vorstellungsgespräch oder eben die normalen Termine beim Arbeitsamt...zu führen.

    Ich wäre dankbar wenn ich etwas mehr Erfahren würde....vielen Dank....

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.700
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Diagnose Depression

    Hallo Hasebe!
    Du mußt dem Sachbearbeiter keine Diagnosen mitteilen, es kann aber sein, daß Du aufgefordert wirst, dem Amtsarzt Befunde vorzulegen, dazu bist Du verpflichtet und Du solltest diese nur im verschlossenen Umschlag und mit Amtsarzt als Adressat im Arbeitsamt vorlegen oder es eben per Post zusenden.

    Ob es allerdings möglich ist, zu sagen, daß man einen Termin beim Sachbearbeiter nicht folgen muß, da bin ich mir nicht sicher, Du brauchst dafür sicher ein ärztl. Attest/Krankmeldung.
    Das Problem ist da immer, daß bei Nichterscheinen zum Termin, gerne die Sozialleistungen gestrichen werden, also das ist mit Vorsicht zu genießen.
    Liebe Grüße
    Josie

  3. #3
    Wohnt praktisch hier
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    24.07.2006
    Beiträge
    614

    Standard AW: Diagnose Depression

    hallo hasebe,

    wie josie schon schrieb, den SB im arbeitsamt gehen deine diagnosen nichts an.
    wichtig ist die frage, ob du ALG1 (aqrbeitsamt) oder ALG2 (jobcenter) bekommst... wichtig jedenfalls für die krankschreibung.

    im ALG1 sorgt eine krankschreibung über 6 wochen hinaus (und das ist bei depression nicht selten - eher die regel), das man aus dem bezug fliegt und krankengeld bei der KK beantragen muss... für das ALG1 bedeutet das eine unterbrechung des anspruchs, so das du nach dem krankengeldbezug wieder ins ALG1 einsteigst und mindestens den restanspruch auf ALG1 hast wie vor der erkrankung.

    dazu wird im krankengeldbezug auch ein beitrag zur arbeitslosenversicherung gezahlt, so das sich die anspruchsdauer auf ALG1 sogar verlängern kann...

    dazu ist es aber ganz wichtig, die krankenscheine nahtlos beim arzt abzuholen, möglichst sogar überlappend... also krankschrift bis 22.10. ... dann unbedingt am 21.10. die folgebescheinigung holen... gehst du erst am 23.10. hin bist du in die sogenannte krankengeldfalle getappt und fliegst aus dem krankengeldbezug...

    wenn du dann zb. 1 jahr krankgeschrieben warst wurde für dieses jahr auch beiträge zur arbeitslsenvericherung gezahlt, so das zu deinem restanspruch ALG1 aus vor der krankheit nun noch weitere monate ALG1- anspruch aus dem krankengeldbezug hinzukommen...

    so sind zb. aus meinem restanspruch von 2,5 monaten nach 1,5 jahren krankschreibung ca. 8 monate ALG1-anspruch geworden.

    solltest du im ALG2-bezug sein hat eine krankschrift diese auswirkungen nicht. du hast weder anspruch auf krankengeld von der KK noch baust du ALG1-ansprüche auf.

    wichtig ist eine krankschreibung aber auf jeden fall.

    1. bist du während der krankschreibung nicht verpflichtet, termine im amt wahrzunehmen (auch nicht bei der AfA/arbeitsamt) ... es sei denn, es wird eine wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt. für diese muss das amt aber ca. 6€ zahlen, da kein arzt diese kostenlos abgibt.

    2. gelten auch die vorgaben aus der EGV - wie bewerbungen und maßnahmen - zumindest dann nicht mehr für dich, wenn abzusehen ist, das die krankschrift länger dauert...

    3. ist ab einer bestimmten dauer der krankschrift das amt verpflichtet, festzustellen, ob du auf längere sicht nicht mehr vermittelbar bist, oder welche einschränkungen bei deiner vermittlung beachtet werden müssen.

    das ist dann diese vorstellung beim amtsarzt oder med. dienst. für diesen sind dann schweigepflichtsentbindungen deiner behandelnden ärzte und befundberichte, sowie ein selbsteinschätzungsbogen wichtig, den du vom jobcenter oder arbeitsamt bekommst. hier ist vorsicht geboten.

    schweigepflichtsentbindungen sind freiwillig und dürfen nicht mit sanktionen bewertet werden, wenn du sie nicht abgeben willst. gibst du sie ab sollten sie zeitl. begrenzt (zb. 3 monate) werden, da du sonst keinerlei einfluss mehr hast, wer wann wo informationen über dich einholt.
    desweiteren solltest du die unterlagen nur direkt beim med. dienst abgeben, da SB der behörden kein anrecht auf einblick in die unterlagen haben, dies aber gerne trotz kenntnis der rechtslage ignorieren und schnüffeln. mir selbst wurde sogar in meinem beisein der verschlossene umschlag geöffnet und drin rumgeschnüffelt. ich geb sowas nie wieder im amt ab.

    ich hoffe, ich konnte dir helfen...

    LG
    Wenn es uns schlecht geht trösten wir uns mit dem Gedanken, daß es noch schlimmer sein könnte.<br />Und wenn es ganz schlimm ist klammern wir uns an die Hoffnung, daß es nur besser werden kann.

  4. #4
    Schaut öfter mal rein Avatar von Lottel
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    23.02.2016
    Beiträge
    77

    Standard AW: Diagnose Depression

    Wow, da hast du aber eine Menge an Infos die du weitergeben kannst, spannedn ich habe vieles davon gar nicht gewusst und da sind sehr wichtige Dinge mit dabei die man durchaus bedenken sollte.

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