Brauche dringend eine Information zur Schweigepflicht
Hallo, ich bin 18 und gehe oft zu einem Arzt um mir Tabletten verschreiben zu lassen Schmerztabletten, gegen Halsschmerzen halt alles mögliche. Mein Vater ist jetzt misstrauisch und meint ich nehme zu viel Tabletten was ja auch sein kann und möchte bei meinem Arzt anrufen und wissen was ich verschrieben bekomme. Das ist mir natürlich schon unangenehm genug aber jetzt meine Frage dürfen die Helferinnen oder der Arzt ihm sagen was ich verschrieben bekomme?
Liebe Grüße
Tanja
AW: Brauche dringend eine Information zur Schweigepflicht
Nein, dürfen sie nicht.
Es dürfen keine Patienteninformationen an Dritte ohne Schweigepflichtsentbindung herausgegeben werden.
Ob sie sich daran halten, insbesondere die Arzthelferinnen, ist eine andere Geschichte.
Aber wenn du ein Medikamentenproblem hast, dann würde ich mich an deiner Stelle mal an eine Suchtberatung wenden.
Die Dinger machen auf Dauer deine Leber und deinen Magen kaputt.
Gruß
Michael
AW: Brauche dringend eine Information zur Schweigepflicht
§ 203 StGB IST DA GANZ EINDEUTIG,
MIT BESTEN GRÜSSEN AN DADDY.
lg Polarbear :teasing_new:
AW: Brauche dringend eine Information zur Schweigepflicht
Von eindeutig was das Gesetz sagt bis zur Arzthelferin oder anderen Personen in med. Berufen die doch was sagen ist es eine große Spanne.
Das ist leider so.
Aber wie schon geschrieben, sie dürfen nix sagen.
Wenn du aber tatsächlich ein Problem mit Tabletten hast, oder eben ohne die Selben, wird es zeit das du dich darum kümmerst!
Sprich mit deinem Arzt darüber.
Mache dir selber eine Aufstellung was du in den letzten 6 Monaten an Tabletten eingenommen/ bzw dir verschreiben lassen hast!
AW: Brauche dringend eine Information zur Schweigepflicht
Wie hier bereits mehrfach erwähnt wurde, dürfen weder der Arzt noch das übrige Personal auch nur ein Wort über ihre Lippen lassen. :emot33_zipped:
Falls Papa aber auf dich zukommt und dir eine Standpauke hält, hat jemand geschwatzt.
Kommt leider auch immer mal wieder vor :angry_10:
Dann solltest du aber genug Knochen im Schnurrbart haben, den Arzt darauf ansprechen und künftig die Einhaltung der Schweigepflicht fordern.
Wer ggf geplaudert hat, ist wahrscheinlich nicht mehr nachvollziehbar - falls es nicht der Arzt selbst war - aber dieser sollte sich dann mal sein Personal zur Brust nehmen.
Ggf. einfach den Arzt wechseln und den Mund halten.
Übrigens: die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Minderjährige.
Ich selbst hatte auch mal Theater, weil das Personal meines damaligen Hausarztes recht lax mit dieser Angelegenheit umging.
Der Junge wußte von nix und war wie vor den Kopf geschlagen.
Danach hat es wohl ziemlich geknallt in der Praxis.
Ich bin schon auf Krawall gebürstet, wenn ich am Empfang von einer Arzthelferin nach meinen Beschwerden gefragt werde.
Sie fragt und ich antworte? Die zwanzig weiteren Patienten hinter mir sind dann auch gleich mitinformiert. :angry_hair:
AW: Brauche dringend eine Information zur Schweigepflicht
Ärztliche Schweigepflicht? Gibt es sowas überhaupt?
Mich hat einmal eine ein paar Jahre ältere Bekannte nach einer ambulanten OP aus einer gynäkologischen Praxis abgeholt. Es stellte sich heraus, dass die Angestellten dieser Praxis meine Bekannte besser über den Eingriff informiert hatten als mich, wundervoll nach einem Schwangerschaftsabbruch über den eigentlich niemand etwas erfahren sollte.
Die haben meine Bekannte für meine Mutter gehalten. Ich war zu dem Zeitpunkt über 30...
Spitzenmäßig, Daumen hoch!