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Thema: Keine "chronische Erkrankung"?

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In dieser Diskussion geht es um "Keine "chronische Erkrankung"?" im "Urologische Sprechstunde" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    ghr
    Gast

    Standard Keine "chronische Erkrankung"?

    Vorgeschichte:
    Prostatabeschwerden, 3 Operationen wg. Nierensteine, dabei eine schwer verlaufende Infektion erlitten.
    Seither, ca 3 Jahre, in urologisch-fachärztlicher Dauerbehandlung.
    Ungezählte Untersuchungen, Biopsien, mehrfach (Kontrast-) Röntgen, alle Quartale Ultraschall etc.
    Dauernde Medikamentengabe Tamsulosin, Finasterid, Blemaren. Keine Spermaproduktion mehr seit OP, Harninkontinenz.

    Diagnose wird vom Behandler vereinfachend als benigne Prostatahyperplasie auf Kassen-Formular bestätigt zwecks kassenärztlicher Anerkennung einer chronischen Erkrankung zum Zwecke einer Zuzahlungs-Reduzierung.

    Eine solche wird jedoch stets verneit vom MDK, wobei keine einzige Zeile schriftlich erfolgt und der angebliche Gutachter anonym bleibt. Seine Identität wie auch seine allfällig gar nicht vorhandene humanmedizinische Approbation unterliegen dem "Sozialdatenschutz". Widerspruchsbescheid negativ.

    Frage:
    Gibt es für diesen Gesundheitszustand keine treffendere Fachbezeichnung?<br>Die "Chroniker-Regelung" spricht doch auch von "dauerhafter Beeinträchtigung der Lebensqualität" - und eine solche soll hier nicht vorliegen? Beabsichtige unbegleitete Klageerhebung vor dem Sozialgericht.

    Zusatzfrage: Darf in der Medizin tatsächlich jeder Klugsch. gutachterlich tätig werden und auch fachärztlihce Berichte negieren?
    Geändert von ghr (16.08.2011 um 15:48 Uhr)

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.697
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Keine "chronische Erkrankung"?

    Hallo GHR!
    Haben Sie bei ihrer KK schon mal nachgefragt, wie sie die Chronikerregelung handhaben?
    Ich kenn sie so, daß der Arzt bescheinigen muß, daß man seit 1 Jahr regelmäßig d.h. mind. 1x im Quartal wegen ein und der selben Erkrankung in Behandlung ist.
    Außerdem muß noch einer der folgenden Punkt dazu kommen
    -Pflegestufe 2 oder 3 oder
    -Schwerbehinderung von mind 60%
    -oder es ist eine fortlaufende, mediz. Behandlung durch eine Arzt oder Psychotherapeuten, eine Arzneimitteltherapie oder ein Versorgung mit Heil-und Hilfsmitteln erforderlich ohne die es nach Einschätzung des Arztes zu eine lebensbedrohliche Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinrächtigung der Lebensqualität aufgrund der Krankheit zu erwarten ist.

    Für Sie gilt auf alle Fälle, was ich aufgrund ihrer Angaben herauslesen kann, daß Sie
    1. vermutlich regelmäßig in ärztlicher Behandlung sind und regelmäßig Medikamente verschrieben bekommen (Mind. 1x im Quartal?)
    2. hat sich bei Ihnen ein Inkontinenz entwickelt, wo sie sicher vom Arzt auch Pflegematerial verschrieben bekommen, in Form von Inkontinenzmaterial.

    Die 2 Punkte müßten eigentlich schon reichen, für die Chronikerregelung! Ob Sie auch noch eine Schwerbehinderung oder eine Pflegestugen haben kann ich ihrem Bericht nicht entnehmen, aber das ist auch nicht mehr notwendig, weil Sie die Voraussetzungen schon erfüllen.

    Gibt es für diesen Gesundheitszustand keine treffendere Fachbezeichnung?
    Wichtig wäre m.M. nach noch der Hinweis auf die Inkontinenz, weil diese durchaus zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität führen.

    Darf in der Medizin tatsächlich jeder Klugsch. gutachterlich tätig werden und auch fachärztlihce Berichte negieren?
    Der Gutachter der KK hat natürlich die Aufgabe, für die KK Geld zu sparen, trotzdem kann er Erkrankungen und daraus resultierende regelmäßige Behandlungen, mind 1x im Quartal, mit regelmäßiger Verordnung von Medikamenten und Verordnung von Inkontinenzmaterial nicht wegdiskutieren, das kann ja anhand von Rezepten belegt werden!

    Nur Mut, die KK weiß das auch und manchmal reicht schon der Hinweis auf eine Klageerhebung!
    Ich hoffe, daß sich im Punkt der Chroniker Regelung seit 2009 nichts verändert hat, da habe ich meine Erfahrung in diesem Punkt mit der KK gemacht, allerdings ging es nicht vor das Sozialgericht.
    LG Josie

  3. #3
    ghr
    Gast

    Standard AW: Keine "chronische Erkrankung"?

    Josie,
    die Rahmenbedingungen sind mir vollkommen vertraut, wie auch diverse Quatsch-Berrichte des Gemeinsamen Bundesausschusses. Es geht mir nun auch nicht mehr um die geringe Kostenersparnis, sondern ums Prinzip:
    Darf jeder, der von sich behauptet, Arzt zu sein, dies aber aus Gründen des "Sozialdatenschutzes" nicht belegen muss - man denke z.B. auch an die Rettungssanitäter und Friseurgesellen, die sich zum "Oberarzt" bis zur Verhaftung empor gaunerten, fachärztliche Stellungnahmen und Berichte beiseite schieben? Darf ein MDK anonym wie eine Inqusition und möglicherweise auch bar jeglicher Fachkompetenz die Nichtexistenz einer chronischen Erkrankung behauptet? Und dies alles ohne einen offen bekannten Gutachter, der seine Bezeichnung auch verdient?
    Mein Behandler befindet sich bis Monatsende im Urlaub, bis dahin endet auch meine Klagsfrist. Daher suche ich einen medizinischen Fachbegriff für das eingangs umschriebene Leiden. BPH ist doch nur eine verharmlosende Bezeichnung, die wohl keine jahrelange, aufwändige Behandlung rechtfertigt. Das müsste sogar ein angeblich kostenbewusster Schreibtischtäter aus der KK-Verwaltung kapieren. Diese wurde mir schon vor 30 Jahren diagnostiziert, und ich hatte dabei keine Probleme. Was ist mit den ständigen Anfälligkeiten für Nierensteine etc?
    Gruß

  4. #4
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Keine "chronische Erkrankung"?

    Hallo ghr!
    Früher hat man zu BPH auch Prostataadenom gesagt, aber das bringt dich vermutlich nicht weiter.
    Darf jeder, der von sich behauptet, Arzt zu sein, dies aber aus Gründen des "Sozialdatenschutzes" nicht belegen muss - man denke z.B. auch an die Rettungssanitäter und Friseurgesellen, die sich zum "Oberarzt" bis zur Verhaftung empor gaunerten, fachärztliche Stellungnahmen und Berichte beiseite schieben?
    Ich gehe schon davon aus, daß die KK ihre Gutachter überprüft, sie dürfen nur nicht die Daten an die Patienten weitergeben.
    Darf ein MDK anonym wie eine Inqusition und möglicherweise auch bar jeglicher Fachkompetenz die Nichtexistenz einer chronischen Erkrankung behauptet? Und dies alles ohne einen offen bekannten Gutachter, der seine Bezeichnung auch verdient?
    Das solltest Du vielleicht mit einem Anwalt für Sozialrecht besprechen, wenn Du eine Klage vor dem SG anstrebst, wirst Du dich sicher vom Anwalt vertreten lassen.
    Gruß JOsie

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