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Thema: Patientenaufklärung zur OP

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In dieser Diskussion geht es um "Patientenaufklärung zur OP" im "Krankheiten" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Noch neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    68 Jahre
    Mitglied seit
    07.07.2008
    Beiträge
    20

    Frage Patientenaufklärung zur OP

    Der Fall:

    Patient erleidet am Abend einen schweren Herzinfarkt, wird mit sedierenden Mittel ruhig gestellt.
    Am nächsten Morgen noch einmal zusätzliche Sedativa und Vorbereitung zur PTCA.

    Der Patient, erschöpft und benommen, soll ein Dokument unterschreiben. Auf den Einwand, dass er ohne seine Brille nicht richtig sehen und sich schlecht orientieren kann - schon gar nicht lesen oder schreiben - ist die Antwort: "Dazu haben wir jetzt auch keine Zeit."

    Später:

    Am Nachmittag eine zweite PTCA zur Kontrolle.

    Am Folgetag soll eine dritte PTCA zur Kontrolle durchgeführt werden. Bis dahin wurden mehrmals sedierende Medikamente gegeben. Noch immer ist der Patient sehr benommen, erschöpft und in der Orientierung eingeschränkt.
    Es wird berichtet, dass der Patient "nach ausführlicher Aufklärung" den dritten Herzkatheter abgelehnt habe.

    *

    Meine Frage ist nun:

    Wenn es einem Patienten schon nicht so gut geht, er durch die Erkrankung sehr erschöpft ist, er nicht richtig sehen kann, und wenn er über längere Zeit mit bewusstseinseinschränkenden Mitteln ruhig gestellt wurde, welchen Wert hat dann das unterschriebene Dokument, bzw. eine mündliche Aufklärung?
    Es war zu jeder Zeit ein naher Familienangehöriger erreichbar. Vielmehr wurde er mit den Worten: "Er wird gerade untersucht, da können Sie nicht rein." nach Hause geschickt. Hätte er in diesem Fall nicht hinzu gezogen werden müssen?

    *

    Ich weiß, dass diese Frage schwierig und am Rande zur Philosophie ist. Hat trotzdem jemand eine fachliche Antwort darauf?

    Liebe Grüße,
    der Japped

  2. #2
    Ulrike 2000
    Gast

    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Hallo Japped,

    ich denke, die von Dir gestellte Frage solltest Du besser einem Juristen stellen. Einem mit Spezialgebiet Arzt-Patientenrecht.
    Mediziner müssen oft handeln (bewußtlose Patienten) ohne sich vorher juristisch absichern zu können.
    In dem von Dir geschildertem Beispiel wird genau die Problematik angesprochen, die sich aus dem "in Vollbesitz der geistigen Kräfte" ergibt. Im Vollbesitz warst Du zu diesem Zeitpunkt nicht, deine Einschränkung war aber auch nicht so groß, dass Du keinerlei geistigen Kräfte mehr besessen hast.(z.B. Koma)

    Ob die bei Dir bestandenen Einschränkungen zu einer "Unwirksamkeit" des von Dir unterzeichneten Dokuments geführt haben können, kann daher besser von einem mit dieser Thematik vertrauten Juristen beantwortet werden.

    Liebe Grüße Ulrike

  3. #3
    Noch neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    68 Jahre
    Mitglied seit
    07.07.2008
    Beiträge
    20

    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Hallo Ulrike,

    nein, es geht nicht um die Unwirksamkeit dieses speziellen Dokuments.

    Eigentlich ist mir wichtiger, dass man im Fall der "ausführlichen Aufklärung" einen besonderen Maßstab anlegen sollte.

    Es geht mir darum, ob man ein solches Verhalten noch als "Patientenaufklärung" sehen kann. Immerhin sind hier von einem Patienten unter Einfluss von Medikamenten Entscheidungen verlangt worden, die er eigentlich gar nicht richtig verstehen und deren Tragweite gar nicht richtig abschätzen konnte.
    Und es geht mir darum, ob, wenn ein Patient in diesem Zustand ist, und es ist ein naher Verwandter sofort verfügbar, dieser in solchen Fällen dabei sein sollte.

    Natürlich, hier ist ein Jurist sicher eine Option, aber ein Mediziner sollte das auch wissen und beurteilen können.

    Lieben Gruß,
    J.

  4. #4
    Christiane
    Gast

    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Aus deiner Schilderung ergibt sich ein weiteres Problem: die ärztliche Schweigepflicht. Wenn der Arzt davon nicht entbunden wird, darf er selbst nahestehenden Angehörigen nichts erzählen. Von der Schweigepflocht entbinden kann nur betreffender Patient, niemand sonst. Und besagter Patient war - nach meiner Einschätzung deines Berichtes- benommen und eingeschränkt, aber ansprechbar. Rein juristisch gesehen hat er also korrekt gehandelt.

  5. #5
    Noch neu hier
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    maennlich
    Alter
    68 Jahre
    Mitglied seit
    07.07.2008
    Beiträge
    20

    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    An die Schweigepflicht habe ich nicht gedacht...

    Also frage ich mal einen Juristen.

    *
    Zur "ausführlichen Aufklärung" möchte ich einwenden, dass man dann ja jedem "benommenen" Patienten irgend etwas "ausführlich erklären" kann und sich nachher darauf berufen, der Patient habe ja genickt und seine Hand habe zustimmend gezittert...

    Ich gebe zu - es ist schwierig.

  6. #6
    Ärztin (Innere Medizin / Kardiologie)
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    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Bei bewusstlosen Patienten muss man immer im Sinne des Patienten entscheiden - in diesem Falle wird dies dokumentiert (wenn möglich mit Zeugen), der Patient kann ja nicht mehr unterschreiben.
    Ein sedierter Patient ist nicht einwilligungsfähig, im Falle einer Komplikation hat der Patient also gute Chancen Recht zu bekommen. Auch im Notfall ist man bei einem wachen Patienten zu einer ausführlichen Aufklärung inkl. Nennung aller Alternativen verpflichtet - lediglich die Aufklärungsfrist von 24 h vor dem Eingriff verringert sich dann. Aber der Patient hat natürlich das Recht, seine ZUstimmung zu verweigern.
    Ein Angehöriger hat keinen Wert bei der Aufklärung (höchstens als Zeuge der Aufklärung oder bedingt als Dolmetscher) - Ausnahme natürlich bei Kindern.
    Man hätte in o.g. Falle den Patienten vor der Sedierung aufklären müssen, wenn man ihn nicht unverzüglich hat sedieren müssen. Sonst hätte man im Falle der Lebensgefahr im Sinne des Patienten handeln müssen - es gibt ja beim Herzinfarkt noch Alternativen zurm Herzkatheter, nämlich die Lyse, auch wenn diese nicht (mehr) der Goldstandard ist.

  7. #7
    Ulrike 2000
    Gast

    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Zur Lyse hätte ich mal eine Frage. Habe dies gefunden:

    "Bei Nicht-ST-Hebungsinfarkten (NSTEMI) ist ein Nutzen der unverzüglichen Reperfusionstherapie nicht belegt, eine Lysetherapie ist kontraindiziert."

    Warum ist eine Lysetherapie kontraindiziert?

    LG Ulrike

  8. #8
    Ärztin (Innere Medizin / Kardiologie)
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Kann leider keine Studien nennen, aber ich würde es mir aus dem erhöhtem Risiko für Blutungen erklären, da man elektrokardiographisch keinen Ischämienachweis hat.

  9. #9
    Rettungsassistent Avatar von Patientenschubser
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    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

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    Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"





  10. #10
    Facharzt (Kinder- und Jugendmedizin) Avatar von StarBuG
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    Standard AW: Patientenaufklärung zur OP

    Zitat von Patientenschubser Beitrag anzeigen
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    Habt ihr eine Klinik in der Nähe, die einen Herzkatheter machen kann, oder nicht?
    Denn Lysieren tut man heutzutage eigentlich nur, soweit ich weiß, wenn kein Herzkatheter Labor in der Nähe ist.

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