Folgender Fall:
Meine Frau erhielt eine Überweisung zur Magen-und Dickdarmspiegelung.
Sie ließ diese im Krankenhaus ambulant machen vom Chefarzt.
Die Rechnung bezahlte sie und verlangte von der GKV den Anteil zurück,den die GKV
für diese medizinisch notwendige Untersuchung vergüten würde.
Die GKV will nichts ersetzen,auch den GKV-anteil nicht.
Habe ich rechtlich eine chance,den GKV-Anteil erstatten zu bekommen ?
Danke für Eure Antworten.