Passwort vergessen?

Benutzernamen vergessen?


Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?

Hier klicken um die Schrift der Beiträge zu vergrößern Hier klicken um die Schrift der Beiträge zu verkleinern

In dieser Diskussion geht es um "Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Identität verborgen
    Name
    Anonymisiert
    Mitglied seit
    19.10.2006
    Beiträge
    2.068

    Achtung:
    Anonymisiert ist kein eigenständiger Benutzer. Er dient im Forum dazu, Beiträge anonym zu verfassen, um die Identität des Verfassers zu schützen.

    Standard Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?

    Folgender Fall:
    Meine Frau erhielt eine Überweisung zur Magen-und Dickdarmspiegelung.

    Sie ließ diese im Krankenhaus ambulant machen vom Chefarzt.

    Die Rechnung bezahlte sie und verlangte von der GKV den Anteil zurück,den die GKV

    für diese medizinisch notwendige Untersuchung vergüten würde.

    Die GKV will nichts ersetzen,auch den GKV-anteil nicht.

    Habe ich rechtlich eine chance,den GKV-Anteil erstatten zu bekommen ?

    Danke für Eure Antworten.

  2. #2
    Pharmazeutisch-techn. Assistentin
    Name
    Sarah
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    33 Jahre
    Mitglied seit
    31.05.2010
    Beiträge
    346
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?

    habt ihr das ganze vorher auch schon mal mit der gkv besprochen? rechtlich würde ich sagen, habt ihr schon chancen, aber diese sind nicht besonders hoch. was war das denn für eine rechnung? wenn du eine überweisung bekommst, brauchst du im normalfall nichts nachher bezahlen, es sei denn es ist eine igel leistung. irgendetwas ist da gründlich schief gelaufen. aber wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, dann lass dich doch einfach mal von einem anwalt beraten.

  3. #3
    Mag Menschen Avatar von katzograph
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    75 Jahre
    Wohnort
    Lübeck
    Mitglied seit
    20.02.2008
    Beiträge
    680

    Standard AW: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?

    Nach meinen Kenntnissen der rechtlichen Voraussetzungen ist keine GKV verpflichtet, privat abgerechnete Leistungen mit ihrem Versicherungsanteil im Nachhinein zu erstatten. Solche Fragen sollten vor der Behandlung geklärt werden. Ein Rezept vom Hausrzt ist da leider kein sicherer Anhaltspunkt für die tatsächliche Übernahme der Kosten. Der kann auch Untersuchungen für sinnvoll halten, die von der GKV nicht oder nicht mehr getragen werden. Man kann da allenfalls an die Kulanz der GKV appelieren. Manchmal hilft da ein bißchen auf die Tränendrüsen drücken. Bildlich gesprochen.
    Ob es in der jetzigen Situation richtig oder falsch ist, die GKV zu verklagen, kann nur ein auf Sozialgesetze spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.
    Ich würd es erst einmal im Guten probieren.

    Gruß
    katzograph
    Das Gegenteil einer großen Wahrheit ist eine andere Wahrheit.

    Niels Bohr

  4. #4
    Arzt (Allgemein-, Arbeits- & Sportmedizin)
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    78 Jahre
    Mitglied seit
    23.03.2010
    Beiträge
    84
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Kostenübername einer Privatrechnung durch die GKV?

    Die Angelegenheit ist geklärt:es besteht keine Chance zur Kostenübernahme durch die GKV.
    Danke für die Antworten.

Ähnliche Themen

  1. Privatrechnung mit GKV-Leistung bei der GKV einreichen?
    Von crazynina im Forum Schulmedizin
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 09.06.2011, 09:13
  2. FDA: Exazerbation einer AHDS durch Lebensmittelfarbstof
    Von aerzteblatt.de im Forum Nachrichten
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 30.03.2011, 18:40
  3. Was tun bei einer Schnittverletzung?
    Von Patientenschubser im Forum Erste Hilfe
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 02.06.2008, 12:49