Hallo,
ich habe das zweifelhafte Vergnügen eines Schleudertraumas (HWS-Distorsion).
Bereits vor etwa 7 oder 8 Jahren hatte ich mein erstes. Seinerzeit war ein Fahrzeug ungebremst (45-50) in die Schlange an einer roten Ampel gefahren. Mein Fahrzeug war das vorletzte und wurde auf das vor mir stehende Fahrzeug aufgeschoben. Das Schleudertrauma machte sich erst zwei Stunden nach dem Unfall bemerkbar und wurde per Röntgen nachgewiesen. Der Röntgenarzt meinte, meine HWS wäre schön krumm. Ich hatte mit dem Schleudertrauma etwa 2 Jahre zu tun. Seinerzeit wurde noch lediglich mit einer Cervikalstütze behandelt.
Nun ist mir jemand auf schneeglatter Straße mit etwa 20 km/h ins Heck gerutscht. Das Schleudertrauma machte sich erst 4 Tage nach dem Unfall bemerkbar. Es wird mit Paracetamol comp., also lediglich mit Schmerztabletten, behandelt. Bisher sind zwei Wochen vergangen und eine Besserung der Beschwerden (Nacken-, Schulter- und Kopfschmerzen) konnte ich bisher nicht feststellen.
Während meine Ärztin keinerlei Notiz davon nahm, daß es sich um einen Wiederholungsfall handelt, steht die gegnerische Versicherung auf dem Standpunkt, daß es sich um eine Vorschädigung handelt. Glücklicherweise waren beide Unfallverursacher bei der gleichen Versicherung. Daher betrifft meine Frage nicht die versicherungstechnische Seite, sondern die medizinische:
Meine Frage ist daher, in wiefern spielt die Vorschädigung eine Rolle? Dauern die Beschwerden länger an oder ist die Verletzung schwerwiegender (ich habe bisher nicht den Eindruck) oder muß gar anders behandelt werden, als oben beschrieben?