Hallo zusammen,
ich bin neu hier (so fängt man üblicherweise immer als Neuer in einem Forum an ) und habe doch Schwierigkeiten mit meinem neuesten Befund, vor allem auch bezüglich der Anmerkungen, die im Befund als "nebenbefundlich" fungieren. Ich bin männlich und 57 Jahre alt. Hauptbefundlich wurde bei mir nach Durchführung eines CT und MRT am 16.05.18 ein Vestibularisschwannom - oder auch bekannt als Akustikusneurinom - diagnostiziert.
Zunächst eine kleine Vorgeschichte:
2002 suchte ich einen HNO auf, da ich damals seit geraumer Zeit von Ohrgeräuschen geplagt wurde. Es folgte das übliche Procedere mit diversen Hörtestes und Ohruntersuchungen. Beide Ohren waren gleich gut und ohne nennenswerte Beeinträchtigungen. Der HNO meinte damals, dass organisch alles in Ordnung sei und man nicht viel gegen Tinnitus tun könne, ich müsse quasi mit den Geräuschen leben.
Das Jahr darauf, 2003, stellte ich fest, dass ich z. B. Schwierigkeiten mit Telefonieren hatte, da die Stimmen in den Telefonen alle leise und verzerrt waren. Da ich meistens mit dem rechten Ohr telefonierte, schob ich das auf die Telefone, bis ich einmal einen Telefonhörer an das linke Ohr hielt, wo alles klar und deutlich war. Also musste es das Ohr sein. Ich bin sofort zu meinem Hausarzt, der mich dann an einen HNO weiterleitete. Es war nicht der selbe wie beim ersten Mal, es war eine andere Praxis mit drei HNO. Der HNO, der mich dann "behandelte" war schon ein etwas älterer grantelnder Herr, der nur meinte, warum ich nicht früher gekommen sei, jetzt könne man nicht mehr viel tun, Infusionen nützten auch nix mehr. Ich meinte nur, dass ich schon früher gekommen wäre, wenn ich es früher bemerkt hätte. Schließlich konnte ich das schlechte Hörvermögen auf dem rechten Ohr auf kein Ereignis zurückführen, wie z. B. ein Knalltrauma oder permanent laute Disco-Musik oder Bohren auf hartem Beton usw. Der HNO stellte die Diagnose - nach dem ganzen Hörtest-Procedere - Hörsturz bzw. "Zustand nach dem Hörsturz" und meinte, dass man nicht wisse, wie Hörstürze entstünden, weil daran noch niemand gestorben sei und an Dingen, an denen niemand stirbt würde auch nicht geforscht. Auch das Thema Hörgerät sprach er nicht an.
Im Jahr darauf, 2004, musste ich zur routinemäßigen Betriebsarztuntersuchung. Der Betriebsarzt - ich bin bei der Bahn auf einem Stellwerk - verwies mich an einen Betriebs-HNO, der meinte, ich benötige unbedingt ein Hörgerät, damit ich meinen Dienst auf dem Stellwerkt weiterverrichten könne und ich mich auch im Gleisbereich aufhalten könne. Richtungshören sei unabdingbar. Also wieder in die HNO-Gemeinschaftspraxis, wo sich dann ein anderer HNO meiner annahm, da der erste HNO im Ruhestand war. Ich bekam mein erstes Hörgerät. 2007 verschlechterte sich mein rechtes Ohr abermals, so dass ich diesmal an 7 Tagen jeweils 1 x eine Infusion bekam (ich glaube mit Trental), was das Hören geringfügig, laut HNO, verbesserte.
Mittlerweile ist das Hörvermögen an meinem rechten Ohr so schlecht, dass ich seit Oktober 2017 von mir aus zum Akkustiker ging um Hörgeräte anzupassen. Im März diesen Jahres suchte ich mir dann ein Hörgerät aus, mit dem ich mit Ach und Krach hören kann. Die Akkustikerin meinte, dass in Zukunft mit einer Versorgung mit Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte Schluss sei, wenn dieses Hörgerät es nicht mehr bringe. Ich besorgte mir von meinem HNO noch eine Hörgeräteverordnung, lies das Hörgerät überprüfen (Normalsprache, Flüstersprache) und der HNO hat's abgezeichnet (derselbe HNO von 2004). Auch er meinte, dass bei nochmaliger Verschlechterung - was eigentlich dann eine völlige Ertaubung wäre - normale Hörgeräte nicht mehr hülfen. Aber bei Einohrigkeit wären auch Cochlea-Implantate unüblich.
Ende April 2018 wurde mir auf der Arbeit derart schwindelig und übel, dass ich wie ein Besoffener schwankte und mich sogar übergeben musste. Auto getraute ich mich gar nicht mehr zu fahren. Ich machte eine Termin beim HNO aus, der aber erst drei Tage später gewesen wäre, da mein HNO keine Akkutsprechstunden macht. Da es aber nicht besser wurde und ich mich elend fühlte, bat ich meine Frau, mich in die Kopfklinik der Uni Heidelberg in die Notaufnahme zu fahren. Dort wurde ich abgewimmelt, ich sei kein Notfall, ich solle doch mal hoch gehen in die HNO-Abteilung. In der HNO-Abteilung wurde mir gesagt, dass ich nicht so einfach kommen könne, ohne Termin, man sei ausgebucht bis August. Na toll, da ist einem hundsmiserabel elend und man wird abgewimmelt. Die Dame hinter der Glaswand meinte aber, ich könne es mal bei Prof. XY Zimmer XY versuchen, der macht aber nur Privatpatienten, schließlich sei ich ja privat versichert. Auch dort hießt es, dass ich seeeehr lange warten müsse. War aber nicht so lange und es wurden wieder Hörtestes und Schwindeltestes gemacht. Zuvor wurde ich aber wieder in die Notaufnahme geschickt - Ironie des Schicksals - da die Notaufnahme auch die Neurologie sei und man wolle Schlaganfallsgefährdung bzw. neurologische Sachen ausschließen. Das wurde dann durch diverse Testes ausgeschlossen.
Der Prof. sagte mir, dass mein rechtes Ohr eigentlich völlig ertaubt sei und wie mein bisheriger HNO überhaupt noch dieses neue Hörgerät hat abnehmen können. Er legte mir ein Cochlea-Implantat nahe. Nach meinem Einwand, dass mein bisheriger HNO meinte, dies sei bei Einohrigkeit unüblich, meinte der Prof. dies sei Unsinn.
Schließlich wurde Anfang Mai ein CT und MRT anberaumt. Dort wurde am rechten Ohr ein 2,2 cm großes Akustikusneurinom entdeckt, das bereits den rechten KHBW berührt. Der Prof. meinte, dass sei auch der Grund, warum ich so schlecht hörte und warum bisher kein HNO auf die Idee gekommen sei mal ein MRT durchzuführen, da dies schon geboten sei, wenn ein Hörvermögen kontinurierlich abnähme. Hätte man gleich 2003 eines gemcht, wäre der Tumor noch klein genug gewesen, um ein besseres Hörvermögen zu erhalten, wenn man ihn damals schon entfernt hätte. Übrigens riet mir der HNO-Prof. zur operativen Entfernung und verwies mich in die Neurochirurgie wo ich das mit dem dortigen Prof. besprach. Die OP wird am 17.07. stattfinden.
Nun bekam ich aber mittlwerweile von der HNO-Abteilung den Befund. Manches verstehe ich, vieles nicht, vor allem, was da als "nebenbefundlich" aufgeführt ist:
Ich hoffe es ist alles noch in erträglicher Länge und bedanke mich bei denen, die sich meinem Anliegen annehmen möchten.Befund:
Korresponierend zur CT vom gleichen Tag findet sich als Ursache der deutlichen Aufweitung des rechten MAI ein ca. 22mm in axialer Ebene durchmessendes Vestibularisschwannom, welches um ca. 12mm in den rechten KHBW vorragt und hier den mittleren Kleinhirnstil pelottiert, ohne dass eine ödematöse oder gliotische parenchymale Begleitreaktion erkennbar wäre. Die Hirnnerven VII und VIII sind auch auf den hochaufgelösten axialen T2 nicht mehr von dem Tumor differenzierbar. Der rechte Sinus transversus und sigmoideus ist hypoplastisch, links sind die großen Sinus normal angelegt. Keine weiteren anatomischen Besonderheiten im potentiellen OP-Zugang
Intracraniell bestehen nebenbefundlich eine rechts temporopolare Arachnoidalzyste und eine altersinadäquate frontotemporale Atrophie.
Beurteilung:
Typischer MR-morphologischer Befund eines intra- und extrameatalen rechtsseitigen Vestibularisschwannoms mit Pelottierung des mittleren Kleinhirnstils.
Liebe Grüße
Norbi