Berlin – Praxen können die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode ab April über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung dazu festgelegt. „Damit steht das Verfahren gesetzlich versicherten Frauen mit starken und zu... [weiter lesen]

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