Hallo zusammen,
Bei mir steht eine Operation aufgrund einer Leistenherie an.
Zur Vorbereitung muss ich nun einige Formulare ausfüllen.
Auf einem steht folgendes:
"Alle Krankenhäuser, Vertragsärzte und Krankenkassen sind
gesetzlich verpflichtet, Behandlungssaten ihrer Patientinnen
und Patienten für die Qualitätssicherung zur Operationen in
den Oben genannten Pappmaché gebieten an den gemeinsamen
Bundesausschuss und dessen Qualitätsinstitut zu übermitteln."
Siehe auch Anhang!
Der Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Grundlage
ist in diesem Schreiben nicht zu entnehmen.
Kann das seine Richtigkeit haben?
Ich werde hier nicht einmal um Unterschrift gebeten.
Und das alles, obwohl wir einen so hohe Datenschutz-Niveau
in Deutschland unterliegen?
Vielen Dank vorab.
Gruß
PatientHessen