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Thema: Rechtliche Frage

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In dieser Diskussion geht es um "Rechtliche Frage" im "Schulmedizin" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Luwi
    Gast

    Frage Rechtliche Frage

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann.

    Patient A wird in einer Klinik für eine Nacht stationär aufgenommen. Morgens sagt der Arzt Patient A (der Partner war anwesend) könne ohne Bedenken gehen. Dann bekommt Patient A die Rechnung und den Befund; in diesen steht: "Entlassart: Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet".
    Patient A legt bei der Klinik gegen diesen Vermerk Widerspruch ein, allerdings ohne Reaktion.
    Patient A hat aber auch nichts unterschrieben, daß er gegen ärztlichen Rat die Klinik verläßt! So ein Formular wurde dem Patient A auch nicht vorgelegt! Ist das rechtlich so in Ordnung oder eine übliche Verfahrensweise?

    Wäre für Antworten und/oder eure Meinung sehr dankbar.

    Gruß

    Luwi

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Wohnort
    Neukirchen-Vluyn
    Mitglied seit
    27.08.2009
    Beiträge
    450
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Rechtliche Frage

    Jo, nun ist die Frage; was ist denn tatsächlich passiert bei der Entlassung. Hast Du auf die Entlassung in irgendeiner Art und Weise bestanden, zb. ausdrücklich gesagt: " Ich will jetzt nachhause? Oder " Ich gehe heute nachhause."

    Normalerweise folgt dann eine Aufklärung welches die Folgeschäden sein könnten und dann kann man die Klinik verlassen, die ja kein Gefängnis ist.

    Wenn der Doc keine Folgeschäden befürchtet, also sagt:" Der Patient könne ohne Bedenken gehen. Dann heißt das nicht, daß der geplante Entlaßtermin erreicht ist."
    Wenn Du zb. am nächsten Morgen entlassen offiziell entlassen werden sollst und Dich um 24 Uhr nachts entschließt heimzugehen, dann ist das natürlich keine normale Entlassung, obwohl Du ein paar Stunden später "normal" entlassen würdest, ohne Bedenken.
    Sonst kann man in so eine Klinik hinein und herausspazieren wie man denkt. ( was durchaus möglich ist, aber etwas seltsam.)


    Wenn der Doc auf den Wunsch nach dem Verlassen des Hauses geantwortet hat, der Patient könne ohne Bedenken seinerseits gehen, dann kann das auch heißen, daß er keine möglichen Folgeerkrankungen befürchtet, der Entlassungstermin kam aber nicht von ihm, sondern vom Patienten.

    Der Patient hat die Behandlung dann aber trotzdem auf eigenen Wunsch abgebrochen. Warum sollte er das in diesem Fall als "normale Entlassung" dokumentieren?

    Die Frage ist also, was führte zu dem Satz: " Sie können ohne Bedenken gehen?- Der Wunsch der Patienten, oder der Wunsch des Arztes?

    liebe Grüße feli

  3. #3
    Luwi
    Gast

    Standard AW: Rechtliche Frage

    Hallo Feli,

    nein, Patient A hat keinen Wunsch geäußert! Der Arzt kam gegen 08:30h in das Zimmer von Patient A und unterhielt sich kurz mit ihm. Daraufhin hat er Patient A gesagt, erkönne ohne Bedenken gehen, aber auch noch gerne frühstücken. Dies hat Patient A nicht gemacht.
    Der Partener von Patient A war auch anwesend und auch er hat dieses Gespräch, in dem es nicht um Entlassung oder Bedenken ging, mitbekommen. Weißt du, ob Patient A (der nicht gesetzlich versichert ist), sich dagegen wehren kann? Patient A hat eine Kopie von der entsprechenden Erklärung (Entlassung eigener Wunsch/gegen ärztl. Rat) angefordert; diese Unterschrift von Patient A gibt es ja nicht!!! Er wurde auch nicht aufgeklärt oder sonstiges!

    Liebe Grüße

    Luwi

  4. #4
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
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    Neukirchen-Vluyn
    Mitglied seit
    27.08.2009
    Beiträge
    450
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Rechtliche Frage

    Ich würde mich an den Arzt der den Brief unterschrieben hat zunächst wenden und nachfragen warum das SO gehandhabt wurde.
    Gab es vielleicht Abrechnungsprobleme mit der Kostensicherung, oder wie war der Patient finanziell abgesichert, ohne gesetzliche Krankenversicherung?
    Evtl. lag ein Problem mit dem Behandlungsvertrag, oder eine Unklarheit vor.
    Es gibt zb. Behandlungen, die ohne Liquidation nicht durchgeführt werden können.

    Für manche Privatbehandlungen ist eine Vorkasse notwendig.
    Irgend eine Kostenübernahme muß ja vorgelegen haben.
    Die zuständige Krankenkasse kann natürlich sicher Ratschäge erteilen.

    Hatte die Klinik vielleicht Angst, sie würde auf ihren Kosten sitzen bleiben und die haben nur die Notfallbehandlung durchgeführt, wenn die Übernahme der Kosten unklar oder unsicher war. Ohne gesetzliche Krankenversicherung muß ja eine Abrechnungsvereinbahrung getroffen worden sein, wie der Aufenthalt bezahlt werden sollte.
    In dem Fall würde der Arzt sicherlich nicht haften wollen....
    War Patient A irgendwo privat krankenversichert?

    Liebe Grüße feli
    Geändert von feli (09.03.2011 um 21:37 Uhr)

  5. #5
    Facharzt (Kinder- und Jugendmedizin) Avatar von StarBuG
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    Michael Scheel
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Rechtliche Frage

    Wie wäre es denn mal mit Klartext?

    Wieso war "Patient A" denn überhaupt im Krankenhaus?
    Was für eine Konsequenz hat denn für "Patient A" der Befund "Entlassung auf eigenen Wunsch"?

  6. #6
    Luwi
    Gast

    Standard AW: Rechtliche Frage

    Patient A bleibt jetzt auf den Kosten sitzen, da die "Freie Heilfürsorge" aufgrund von dem Satz: "Behandlung gegen ärztl. Rat" nicht tragen will. Es war eine stationäre Aufnahme zur Beobachtung, nicht zur Behandlung. Eine Behandlung hat, ebenfalls, nicht stattgefunden.

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