Hallo,
dieses Video ist sicherlich für alle die Bilder aus dem www nutzen ein Schock.
klick mich.
Gruß Schubser
Hallo,
dieses Video ist sicherlich für alle die Bilder aus dem www nutzen ein Schock.
klick mich.
Gruß Schubser
__________________________________________________ _____
"Was soll das heißen, ich hätte KEINE Gefühle?
Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"
Darum möchte ich Euch noch mal eindringlich darum bitten,
keine Bilder zu verwenden, die ihr über die Google Bildersuche findet!
Verwendet bitte kostenlose Foto Stocks, wie zum Beispiel:
http://www.sxc.hu
http://www.freephotosbank.com
http://www.photocase.com
Auf diesen Seiten müsst Ihr Euch lediglich registrieren, um die Fotos kostenlos verwenden zu dürfen!
Solltet Ihr bereits Fotos hier verwendet haben, die Ihr aus der Google Bildersuche habt,
so löscht diese bitte aus Euren alten Beiträgen.
Vielen Dank
Michael
Es gibt wirklich unglaublich dreiste Arschlöcher...
logiker, kopfschüttelnd
Ich finde das Hammerhart mit welcher Selbsgefälligkeit die Beiden da im Gericht sitzen....
__________________________________________________ _____
"Was soll das heißen, ich hätte KEINE Gefühle?
Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"
Empfinde das Ganze als "legale Abzocke".
das problem daran ist, dass das urheberrecht sich noch nicht den "neuen" umstaenden wie dem internet angepasst hat.
es wird irgendwann einfach darauf hinaus laufen zu unterscheiden ob der nutzer der ja ein bild gestohlen hat, es fuer komerzielle zwecke verwendet oder eben nicht.
natuerlich ist es auch schwierig fuer fotografen, die das internet als plattform nutzen fuer ihre arbeit zu werben. denn sie sind es die tatsaechlich bestohlen werden.
aber in dem spezifischen fall finde ich es natuerlich eine unverschaemtheit, davon ausgehend das der betreiber von marions kochbuch den fotografen bereits fuer seine arbeit bezahlt hat. damit liegen alle rechte der nutzung bei der seite von marions kochbuch und nicht mehr beim fotografen. somit muesste besagte internet seite klagen und nicht der fotograf.
wenn die leute nun, die diese bilder genutzt haben sie nicht einfach verlinkt haetten, sondern gespeichert und ein wenig veraedert (hintergrund z.b.),dann haette der fotograf leider keine moeglichkeit gehabt zu beweisen das es sich bei besagtem apfel um den seinen handelt.
wenn ich nun ein fotograf waere und mein urheberrecht im netz schuetzen will dann wuerde dies bei mir so aussehen (keine ahnung ob das jetzt klappt LOL)
ok, scheint als haette es funktioniert ^^
jede firma schreibt auf ihr produkt wer der urheber ist, so schwerkann das ja fuer fotografen nichtsein ^^
Das Ding bei diesem besagten Kochbuch ist, der Fotograf ist ihr Ehemann
und die schreiben es nicht drauf, weil die durch diese Abzocke ihr Geld verdienen.
Das stimmt so nicht. Es kommt darauf an mit welcher Lizenz ein Foto verkauft wird. Wird ein Foto nicht-exklusiv verkauft, verbleibt das Urheberrecht beim Fotografen, der Käufer hat das Recht das Foto für ein bestimmtes Produkt einmalig zu benutzen. Der geforderte Schadensersatz ist natürlich immens überzogen. Gute Stockfotos zu jedem Thema bekommt man schon ganz legal für ein paar Cent. Warum dann "klauen" und sich Ärger einhandeln?aber in dem spezifischen fall finde ich es natuerlich eine unverschaemtheit, davon ausgehend das der betreiber von marions kochbuch den fotografen bereits fuer seine arbeit bezahlt hat. damit liegen alle rechte der nutzung bei der seite von marions kochbuch und nicht mehr beim fotografen.
Ein heikles Thema,- denn mittlerweile haben sich ganze Anwaltskanzleien darauf spezialisiert mit dem Aufspüren von Copyrightsverletzungen ihr Geld zu verdienen. Man darf überigens auch keine Bilder veröffentlichen, die man bei einem Fotografen hat anfertigen lassen, ohne sich das hat genehmigen zu lassen. Selbstgeschossene Bilder vom beleuchteten Eiffelturm (der Eiffelturm bei Tag ist erlaubt) , vom Atomium sind ganz verboten. Darauf besitzen die Städte ein Monopol. Ebenso genehmigen lassen muß man sich die Veröffentlichung von selbstaufgenommenen Bildern von Bahnhöfen, U-Bahnen und sogar aus zoologischen Gärten! Vorsicht bei Bildern von Gebäuden, die nicht von einem öffentlichen Platz aus aufgenommen wurden und Bildern auf denen Personen abgebildet sind.- Gebäude wie das Hundertwasserhaus sind ebenfalls geschützt. Die Liste der Fallen ist ellenlang und es ist besser man ist sehr vorsichtig. Die im Film genannten 8000 E halte ich für überzogen. Ich denke, daß ein Gericht für diese Bilder ein geringeres Schadensersatzurteil aussprechen wird, das sich ca bei der Hälfte der geforderten Summe liegen wird. Ausschlaggebend ist hier die Größe und Qualität des "entwendeten " Fotos. In der Regel wird es so gehandhabt, als wäre zwischen dem Fotografen und dem Verwender des Fotos ein Vertrag geschlossen worden, als habe er das Bild in Auftrag gegeben. Verwendet man geschützte Fotos einer Firma sind die Schadensersatzforderungen entsprechend hoch. Leider schützt hier Unwissenheit nicht vor Strafe. Bei meinen Fotos handhabe ich das so, was ich ins Net stelle kann auch genommen und heruntergeladen werden, solange es sich nicht um Abbildungen von Personen handelt, die ich mir selber genehmigen lassen mußte. Liebe Grüße Christina