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Thema: Neurologische Beabachtungsstation länger als notwendig!

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In dieser Diskussion geht es um "Neurologische Beabachtungsstation länger als notwendig!" im "Krankenpflege" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    45 Jahre
    Mitglied seit
    24.04.2010
    Beiträge
    1

    Frage Neurologische Beabachtungsstation länger als notwendig!

    Erst mal guten Tag die Damen und Herren!

    Um mich besser verstehen zu können die Vorgeschichte zu meiner Person:

    Ich hatte im August 2007 "2 Schlaganfälle" was im Alter von damals 29 nicht sehr häufig ist.
    Wie wohl jeder Arzt hier bestätigen kann.

    Nun zur derzeitigen Situation:

    Ich liege seid Vorgestern "22.04.2010" wieder hier im Krankenhaus auf der Neurologischen Beobachtungsstation in einem Allgemeinen Krankenhaus.

    Heute kam die Ärztin und meinte:
    Das ich sofort auf die normale Neurologische Station verlegt werden könnte, das aber nicht geht, weil dort kein Bett frei sei.

    Darauf sagte ich:
    Das ich ja dann trotzdem mal an die frische Luft könnte.

    Darauf entgegnete sie:
    Nein, weil das hier eine Beobachtungsstation sei, und deswegen müßte ich immer noch an den Geräten hängen.

    Jetzt zu meiner Frage und beachte dieses ist ein AK kein spezielles Neurologieklinikum:

    Punkt A.: Müßte sie mich nicht auf einer anderen normalen Station unterbringen, um das Notbett freizubekommen, allein schon um die Krankenkasse zu entlasten? "In meinen Augen Betrug."

    Punkt B.: Da keine medizinsche Notwendigkeit besteht, müßte ich die Station doch verlassen können, um im Hof des AK´s spazieren zu gehen? "In meinen Augen Freiheitsberaubung"

    Aber ich lasse mich da gerne von dieser Seite beraten!

    MfG
    Snakemaster
    Geändert von Snakemaster (24.04.2010 um 15:06 Uhr)

  2. #2
    Facharzt (Kinder- und Jugendmedizin) Avatar von StarBuG
    Name
    Michael Scheel
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    45 Jahre
    Wohnort
    Wurster Nordseeküste
    Mitglied seit
    05.05.2006
    Beiträge
    3.014
    Blog-Einträge
    2
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Neurologische Beabachtungsstation länger als notwendig!

    Ein Krankenhaus ist kein Gefängnis und du hast jedes Recht dazu zu gehen.
    Es kann sein, dass sie dich ein "gegen ärztlichen Rat" unterschreiben lassen.

    Wenn kein Bedarf mehr besteht, dass eine konsequente Überwachung getätigt werden muss,
    dann solltest du auch in den Hof dürfen.

    Ich würde deine Ärzte noch einmal darauf ansprechen.

    Gruß

    Michael

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